Der Facebook-Like-Button ist aus datenschutzrechtlichen Gründen schon lange ein Zankapfel, da hier automatisch Nutzerdaten an Daten übertragen werden, wobei der Website-Betreiber nicht sagen kann, wie die Daten bei Facebook weiterverarbeitet werden. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Website-Betreiber, die den Facebook-Like-Button nutzen, eine Mitverantwortung für die Erhebung und Weitergabe der Daten haben und den entsprechenden datenschutzrechtlichen Pflichten nachzukommen hat. Facebook trägt die Verantwortung für die Weiterverarbeitung der Daten. Ob eine Einwilligung von Seiten der Nutzer für die Einbindung des Facebook-Like-Buttons nötig ist, ist noch nicht endgültig geklärt.
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