Da sich der Aktienmarkt seit Oktober 2015 wieder erholt hat, weist der Bankenverband darauf hin, dass beim Verkauf von Wertpapieren die Regel "First in, first out" gilt. Diese Regel bezieht sich darauf, dass die Aktien, die zuerst gekauft wurden, als zuerst verkauft gelten. Da auf Aktien, die nach dem 31.12.2008 gekauft wurden, 25 Prozent Abgeltungssteuer entfallen, ist dies wichtig zu wissen bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns.
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